Rahmenbedingungen

Erstgespräch

Das Erstgespräch dient zum wechselseitigen Kennenlernen, zur Klärung Ihres Anliegens und zur Besprechung der Rahmenbedingungen. Sollte sich im Erstgespräch zeigen, dass eine psychotherapeutische Unterstützung sinnvoll ist und Sie damit einverstanden sind, schließen sich weitere Sitzungen an. In den ersten Stunden geht es darum eine Vertrauensbasis aufzubauen und einander kennenzulernen. Im Laufe dieser Stunden entscheiden wir gemeinsam über den weiteren Therapieablauf und Sie entscheiden, ob Sie sich eine Therapie weiterhin vorstellen können.

Dauer und Frequenz

  • Einzelstunde 50 Minuten
  • Paare 90 Minuten

Die Dauer der Zusammenarbeit ist sehr individuell und kann von einer einzigen Stunde bis zu mehreren Monaten oder Jahren reichen. Erfahrungsgemäß macht es Sinn, in der Psychotherapie mit wöchentlichen Sitzungen zu beginnen. Die Frequenz der Therapieeinheiten kann sich im Prozessverlauf ändern.Generell gilt für die Dauer einer Therapie: “so kurz wie möglich und so lange wie nötig.” Sollten Sie, aus irgendeinem Grund die Zusammenarbeit beenden wollen, ist es mir wichtig, dass wir eine extra Abschlussstunde vereinbaren. Diese dient der Reflexion und der wechselseitigen Verabschiedung.

Ich arbeite in folgenden Settings:

  • Einzel
  • Paar
  • Gruppen

Kosten

  • Eine Einzelstunde (50 Minuten) kostet 100 Euro
  • Eine Paarsitzung (90 Minuten) kostet 185 Euro
  • Gruppe und Supervision auf Anfrage nach Vereinbarung

Bei Vorliegen einer psychischen Diagnose (ICD 10) ist eine Teilrefundierung durch die Krankenkasse möglich. Das bedeutet, dass Sie nach der Bewilligung folgende Beträge pro Einzelsitzung refundiert bekommen (Stand 01/2024):

  • ÖGK: € 33,70
  • SVS-GSVG und SVS-BSVG: € 45,00
  • BVAEB: € 46,60

​Damit Sie Ihr Geld teilrefundiert bekommen, schreibe ich innerhalb der ersten 10 Sitzungen einen „Antrag auf Kostenzuschuss“ für Ihre Krankenkasse. Für eine Teilrefundierung durch die Krankenkasse ist vor der 2. Sitzung eine Überweisung zur psychotherapeutischen Behandlung notwendig. Beide Dokumente schicken Sie dann an Ihre Krankenkasse.

Absageregelung

Sollten Sie einen Termin absagen müssen, bitte ich Sie dies bis spätestens 24 Stunden vorher zu tun, dann fallen keine Kosten für Sie an, da der Termin anderwertig vergeben werden kann.
Bei kurzfristigerem oder fehlendem Absagen wird das vereinbarte Honorar von mir verrechnet, da diese Einheit nicht mehr an jemand anderen vergeben werden kann.

Verschwiegenheitspflicht

In allen Bereichen meiner Arbeit als Psychotherapeutin, bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Siehe §15Psychotherapiegesetz, BGBl.Nr.361/1990